Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % / Jahr) nicht für verfassungswidrig. Dies entschied er so in einem Urteil vom 01.07.2014 (IX R 31/13).
Nach Auffassung des BFH ist der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet die Höhe des gesetzlichen Zinses an das Marktzinsniveau für Geldanlagen anzupassen. Der gesetzliche Zinssatz ist nicht nur mit den am Markt erzielbaren Anlagezinsen zu vergleichen, sondern auch mit den für die Inanspruchnahme von Darlehen zu zahlenden Zinsen.
In Zukunft wird mit einer Änderung des gesetzlichen Zinssatzes nicht zu rechnen sein. Am 09.10.2014 teilte die Bundesregierung mit, derzeit keine Änderung des Zinssatzes für die Verzinsung von Steueransprüchen zu planen. Der für alle Zinsen nach der AO einheitlich geltende monatliche Zinssatz von 0,5 % je vollen Zinsmonat habe sich trotz des über die Jahrzehnte wechselnden Zinsniveaus in mehr als 50 Jahren Praxis bewährt.
Gerne beraten wir Sie in sämtlichen steuerlichen Angelgenheiten. In unserer Kanzlei steht Ihnen hierfür Fachanwalt Tobias Rommelspacher zur Verfügung.
Kanzlei & Postanschrift:
Rommelspacher Glaser Prüß Mattes PartG mbB Fachanwälte | Steuerberater Eywiesenstraße 6 | D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0 | Fax: 0751 36 33 1-33
E-Mail: info@RoFaSt.de | Homepage: www.RoFaSt.de
Zweigstelle ab 1. Jan. 2014:
Webergasse 12 | 88239 Wangen im Allgäu
Tel: 07522 916 99-66 | Fax: 07522 91699-72 Termine nach telefonischer Vereinbarung