Immer wieder rufen bei uns besorgte Mandanten an, die plötzlich per Email eine Rechnung / Zahlungsaufforderung erhalten haben. Dabei versichern alle Mandanten übereinstimmend, die angeblichen Rechnungssteller weder zu kennen, noch dort Leistungen oder Waren bestellt zu haben.
Die Email sehen z.B. wie folgt aus:
dawood@mecp-sa.com
Ihre zweite Abmahnung Boris Mattes 26.07.2012
Guten Tag verehrter Boris Mattes,
unsere Finanzabteilung hat Ihre Bestellung überprüft und uns gerade Information eingereicht, dass die offene Rechnung noch nicht beglichen wurde. Mit diesen Brief erinnern wir Sie Ihre Abrechnung umgehend zu begleichen.
Ihre Auftragsnummer: 241940403482
Bestellter Artikel: 3ware MUJ-562 483,59 EU Rechnung auf: Boris Mattes
Zahlungsmethode: Vorkasse
Weil dies bereits nicht die erste Mahnung ist, sind wir verplichtet Ihnen die Kosten von 15,00 Euro darüber hinaus zu der noch offenen Produkt-Rechnung als Mahnung in Rechnung zu stellen.
Wir fordern Sie, die nicht bezahlten Kosten bis zum 29.07.2012 auf das angegebene Konto zu begleichen.
Sonst sehen wir uns gezwungen, unsere Rechnung durch ein Inkassobüro einzuklagen. Das wird sehr hohe Gebühren für Sie mit sich bringen.
Ihren Überweisungsschein und Artikel finden Sie in dem angefügten Zip-Ordner.
Kommen Sie sofort unserer Bitte nach und sparen Sie sich weiteren Ärger.
Mit lieben Grüßen
BrauterTechnik-Online OHG
Firmensitz in Dortmund
Umsatzsteuer: DE485220780
Direktor: Paula Schwarz
Was sofort auffällt, ist die sprachlich und grammatikalisch schlecht formulierte Email; ein Brief oder ähnliches ging bei den Mandanten nicht ein.
Vor diesem Hintergrund geht unsere Kanzlei davon aus, dass eine Zahlungspflicht nicht besteht. Keinesfalls sollten Sie die als Anhang beigefügte Zip-Datei (oder andere Dateien wie .pdf, .exe, etc.) öffnen. Es besteht die konkrete Gefahr, dass darin nur ein Virus o.ä. enthalten ist, der ihren PC, ihre Bankdaten o.ä. ausspähen soll.
Löschen Sie am besten solche Emails vollständig von ihrem Rechner, insbesondere wenn sie noch nie etwas von der angeblichen Firma gehört haben. Unternehmen verschicken in der Regel nur dann Rechnungen per Email, wenn sie dies vorher mit ihnen vereinbart haben. Mahnungen etc. werden in der Regel immer per Post verschickt.
Bei Fragen rund um das Internetrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Boris Mattes zur Verfügung.
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