Der Bundesfinanzhof hat in drei Grundsatzurteilen am 19.07.2011 (XI R 29/10; XI R 21/10; XI R 29/09) zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen entschieden. Laut den BFH-Urteilen ist ein privater Betreiber einer Photovoltaikanlage, der den erzeugten Strom an einen Energieversorger veräußert, umsatzsteuerrechtlich ein Unternehmer. Er ist damit grundsätzlich zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer berechtigt, die mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in Zusammenhang stehen.
Betreiben auch Sie eine Photovoltaikanlage und benötigen steuerlichen Rat, dann steht Ihnen Herr Steuerberater Tobias Rommelspacher, Fachanwalt für Steuerrecht, gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.