(LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 3.5.2023 – 7 Sa 249/22) Streitgegenständliche Klausel: „§ 9. Rückzahlungsbedingungen/-grundsätze. (1) Wird die Studierende beim Ausbildenden nach Beendigung seines ausbildungsintegrierten dualen Studiums in ein Beschäftigungsverhältnis entsprechend ihrer mit dem Studienteil des ausbildungsintegrierten
Zahlung
Immer wieder kommt es aber vor, dass Mieter sich nicht melden, sondern den Erhöhungsbetrag oder jedenfalls einen Teil davon einfach überweisen. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob mit dieser erhöhten Überweisung der Mieter
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