Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Wangen

Häufig ist zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen die Aufteilung des Kaufpreises für eine vermietete Immobilie auf das Gebäude sowie den Grund und Boden für die Zwecke der Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) streitig. Diesbezüglich
Das Finanzgericht München musste in einem Fall darüber entscheiden, ob die Errichtung eines Mausoleums mit Kosten von 420.000 € als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig ist (FG München, Urt. v. 23.3.2020 – 4 K 2077/19). Das
Aufgrund eines früheren Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes musste der Gesetzgeber die Besteuerung von Leibrenten neu regeln. Trotz dieser Änderung ist nach wie vor höchst streitig, ob dennoch eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Zwischenzeitlich haben zwei Finanzgerichte entsprechende Klagen entschieden. Das hessische Finanzgericht meinte,
Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Berücksichtigung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs im Rahmen der Erbschaftsteuer  hat für die Beratungspraxis große Relevanz. Im vom BFH zu entscheidenden Fall machte der Sohn des verstorbenen Vaters zunächst gegenüber seiner Mutter keinen
Pflegekosten für das Grabmal des Erblassers sind im Rahmen der Erbschaftsteurerklärung abzugsfähig. Doch wie verhält es sich mit einer Grabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern eine dritte Person bestattet ist? Diesen Fall musste der Bundesfinanzhof (BFH)
Ein in der Praxis sehr häufig auftretendes Problem ist die Forderung enttäuschter oder missgünstiger Erben nach einem völlig wertlosen oder überflüssigen Nachlass- bzw. Vermögensverzeichnis.  Mit dieser Problematik musste sich nunmehr auch das Oberlandesgericht München bei einer Vor-
Wir haben bereits mehrfach auf Auslegung im Zusammenhang mit Testamenten hingewiesen. Dieser Dauerbrenner war wieder einmal Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12.11.2019 (31 Wx 183/19).  Eine Auslegung ist immer dann notwendig, wenn sich der
Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe bei Nachzahlungszinsen für Steuerforderungen anhängig. Eventuell eingelegte Einspruchsverfahren ruhen für Zeiträume ab dem 01.01.2010; zudem ist seitens der Finanzämter eine Aussetzung der Vollziehung in jedem Fall