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Volljährigkeit

Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung soll sicherstellen, dass beide Ehepartner – in der Regel hälftig – vom Altersvorsorgevermögen profitieren. Eine sehr lange Trennungszeit vor der Scheidung kann allerdings dazu führen, dass der Versorgungsausgleich zeitlich begrenzt wird.
Bei der Frage, wer Kindesunterhalt gegen den nichtbetreuenden Elternteil geltend machen kann, sind verschiedene Zeiträume zu unterscheiden. Leben die Eltern getrennt, sind jedoch noch nicht geschieden, so macht der betreuende Elternteil Kindesunterhaltsansprüche gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil