Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 14.03.2024 – 14 S 1655/23) darüber zu befinden, in welche Kategorie der baulichen Nutzung ein „Boardinghaus“ fällt und ob dieses, zum Beispiel als kleiner Betrieb des
Reines Wohngebiet
Sog. Groß-Kitas lösen immer wieder Streit über die Zulässigkeit derselben insbesondere in Wohngebieten aus. Diese „Konfliktlage“ war Gegenstand einer Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.2019. Der Sachverhalt: Der Eigentümer eines Wohngrundstückes im nichtbeplanten Innenbereich wandte sich
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