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Miteigentum

Juristisch betrachtet ist ein Haustier ein Gegenstand. Trennen sich seine Besitzer, gehören die Tiere daher zum aufzuteilenden Hausrat. Doch es sind Lebewesen. Daher stimmte ein Gericht jetzt einem Wechselmodell – wie man es aus dem Familienrecht
Verliebt, verlobt, verheiratet! Oder doch nicht? Für viele Paare ist es nicht selbstverständlich, dass sie trotz gefestigter Beziehung und gegebenenfalls auch schon längerem Zusammenleben die Ehe miteinander schließen wollen. Zahlreiche Lebensformen sind gesellschaftlich und und zum