Über die Frage, wann Bauleistungen bei einer Ingebrauchnahme durch den Bauherrn (konkludent) abgenommen sind, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Für Parkettarbeiten hat das OLG Bamberg in einer Beschlussentscheidung vom 13.09.2022 (Az.: 3 U 300/21) Erhellendes ausgeführt:
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