Das Finanzgericht Köln, Az.: 8 K 2333/18, musste sich mit der Frage der Umsatzsteuerpflicht der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds eines Vereins beschäftigen. Das zuständige Finanzamt unterwarf die vom dortigen Kläger erhaltenen Sachbezüge als Aufsichtsratsmitglied der Umsatzsteuer. Hiergegen
eingetragener
Schlagwörter
Arbeitsrecht
BAG
Bauvertrag
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigentümerversammlung
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reise
Reiserecht
Schadensersatz
Schenkungsteuer
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Wohnungseigentumsrecht
Neueste Kommentare