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Steuerrecht

Manche Finanzbeamte schrecken nicht einmal vor dem verfassungsmäßigen Schutz der eigenen Wohnung zurück. So musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit folgendem Fall befassen: Ein Steuerpflichtiger machte in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf
Zum 01. Januar 2023 werden die Bewertungen für Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer deutlich erhöht. Hierdurch ist zu erwarten, dass zukünftig auf deutlich mehr übertragenes Vermögen Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen sein wird als
Zum 01.01.2023 droht eine deutliche steuerliche Verschlechterung für die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkungen. Die Bundesregierung plant zwar keine Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, möchte aber die Bewertung der Immobilien extrem verschärfen. Das Bewertungsverfahren
Die Finanzminister der Länder und des Bundes haben sich darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit zu verlängern. Beschlossen wurde, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate zu verlängern, statt wie geplant zum 31.
Gerade hier im oberschwäbischen Raum haben wir sehr häufig Bezugspunkte zur Schweiz. Das Finanzgericht Düsseldorf musste sich nunmehr mit einem Fall mit Schweizer Bezug im Hinblick auf Erbschaft- und Schenkungsteuer befassen (FG Düsseldorf Urt. v. 4.5.2022
Bereits im Oktober 2020 diskutierten wir im Rahmen dieses Blogs ob es sich bei einem Mausoleum für 420.000 € um ein angemessenes Grabdenkmal handelt oder nicht. Das Finanzgericht München entschied damals, dass dies nicht der Fall
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Langsam wird in Baden-Württemberg die Umsetzung der Grundsteuerreform konkreter. Ab dem 1. Juli 2022 können die
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht drei steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor, nämlich die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 EUR, die Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 EUR sowie die Anhebung