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Umgangsbeschlüsse sind auch in Corona Zeiten einzuhalten

In einer Entscheidung aus dem letzten Monat verpflichtete das Amtsgericht Frankfurt /M. eine Mutter zur Zahlung eines Ordnungsgeldes, weil sie gerichtlich beschlossene Umgangskontakte ihrer Tochter mit dem Vater nicht wahrnahm.

AG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2020 – 456 F 5086/20 EAUG

Die Mutter hatte mitgeteilt: „Die globale Corona Situation verschärft sich drastisch, so dass ich zum Schutze meiner Tochter hiermit bis Ende April alle Umgangstermine absage.“

Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen eine per Gerichtsbeschluss festgelegte Umgangsregelung, den die Mutter nicht zu rechtfertigten wusste. Ein pauschaler Hinweis auf die globale Situation reicht jedenfalls nicht aus, um Umgangskontakte abzusagen, so das Amtsgericht in seiner Begründung des Ordnungsgeldbeschlusses.

Auch in der Rechtsprechung ist es noch „Neuland“, wie mit veränderten Bedingungen in Zeiten der Corona Pandemie umgegangen werden muss. Wir beraten Sie hierzu gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per Mail.

Bei allen Fragen rund um das Thema Familienrecht steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Rommelspacher gerne zur Verfügung.


Antje Rommelspacher
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