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Schadensersatz wegen Eigenbedarfskündigung

Die Kündigung von Mietern wegen Eigenbedarf gilt nicht umsonst bei vielen Vermietern und auch deren Anwälten als sicherster Weg, ein Wohnraummietverhältnis zu kündigen. Dass ein Mietverhältnis sich so bis auf wenige Ausnahmen beenden lässt, steht zumeist außer Frage. In der Regel geht es nur noch um die verbleibende Zeit bis zum Auszug der Mieter.

Manche Vermieter gehen jedoch entweder aus Unwissenheit oder vielleicht sogar aus Berechnung gerade deshalb mit der Eigenbedarfskündigung leichtfertig um und dies kann sich nicht selten als Bumerang erweisen.

Denn findige Mieter, die infolge der Eigenbedarfskündigung ausgezogen sind, machen mit dem Vorwurf, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, Schadensersatzansprüche geltend. Diese können schnell 10.000 € und mehr betragen für Umzugskosten, Mietmehraufwand etc. Unter der Androhung eines Strafverfahrens wegen Betrugs wird der ehemalige Vermieter mit diesen Forderungen konfrontiert.

Nehmen Sie solche Situationen keinesfalls auf die leichte Schulter und holen Sie sich professionelle Hilfe, am besten bereits bei der Vorbereitung der Eigenbedarfskündigung. Denn nur kompetenter juristischer Rat kann sie vor solchen, unliebsamen Überraschungen bewahren.

Und sollte doch sprichwörtlich bereits das „Kind in den Brunnen gefallen sein“, dann bewahren Sie Ruhe, vereinbaren Sie ein Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und denken Sie immer daran, sich keinesfalls selbst zu belasten und vor dem Beratungstermin deshalb keine Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Co. zu tätigen. Hier gilt für Sie als Beschuldigten ebenso wie für Ihre Familienangehörigen das alte Sprichwort „Reden ist Silber, aber Schweigen ist Gold“.

Falls auch Sie Fragen zum Mietrecht, Eigenbedarfskündigungen, Mietminderungen und Mietmängeln oder Schönheitsreparaturen haben, so steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Mattes gerne zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Region Oberschwaben und Bodensee an unseren drei Standorten in RavensburgWangenIsny

Rechtsanwalt Dr. Mattes

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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