1. Anzahlung:
Ein Reiseveranstalter darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises bereits bei Vertragsabschluss verlangen. Verlangt er einen höheren Betrag, ist dies nur wirksam, wenn er in Höhe des verlangen Anzahlungsbetrages seinerseits bereits durch den Vertragsabschluss eine entsprechende Vorleistung (bspw. gegenüber dem Hotel, der Fluggesellschaft, etc.) und/oder in dieser Höhe Provisionszahlungen an Dritte zu erbringen hat.
2. Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des Reisepreises
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende den (gesamten) restlichen Reisepreis früher als 30 Tage vor Reiseantritt zu entrichten hat, ist unwirksam.
Für alle Fragen rund ums Reiserecht steht Ihnen gern Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Regine Nick in unserer Kanzlei in Ravensburg für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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Rommelspacher Glaser Prüß Mattes PartG mbB
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