Immer wieder wird bei juristischen Fragen und Problemen Über die beiden Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung diskutiert. Zum Teil werden diese von juristischen Laien ohne jede Unterscheidung verwendet, aber auch in der Kommentarliteratur und Rechtsprechung erfolgt bisweilen eine inhaltsgleiche Verwendung.
Dabei kann gerade im Wohnungseigentumsrecht den beiden Begriffen eine entscheidende Bedeutung zukommen, der nicht selten wird in der Teilungserklärung dem jeweiligen Sondereigentümer die Instandhaltung seines Sondereigentums oder mit Sondernutzungsrechten belegten Gebäudeteile übertragen. Ein Standardbeispiel sind dabei Stellplätze in Garagen.
Das Amtsgericht Ravensburg hat in einem aktuellen Beweisbeschluss folgende Definition einem Sachverständigen mit an die Hand gegeben:
Instandhaltung ist die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands durch Pflege-, Vorsorge- und Erhaltungsmaßnahmen also der Aufwand, mit dem die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstandenen oder zu erwartenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß beseitigt oder verhindert werden.
Unter Instandsetzung sind die Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung zu verstehen, die eher in unregelmäßigen Abständen auftreten und ihren Grund nicht in Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkungen haben.
Haben auch Sie Fragen zu Wohnungseigentumsrecht, dem Mietrecht oder Immobilienrecht. Gerne berät Sie bei uns in der Kanzlei
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
weitere Schwerpunkte: Bankrecht & Kapitalanlagerecht, Internetrecht (mit Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht)
————————————————————————————————-
Sekretariat & Durchwahl: Fr. Frank & Frau Zagorjan, Tel.: 0751-36331 -12/-14
————————————————————————————————-
Kanzlei & Postanschrift:
Rommelspacher Glaser Prüß Mattes PartG mbB
Fachanwälte | Steuerberater | Mediator
Eywiesenstraße 6 | D-88212 Ravensburg
Tel: 0751 36 33 1-0 | Fax: 0751 36 33 1-33
Homepage: www.RoFaSt.de